Rechtsform



Bevor der Unternehmer sein Gewerbe bei der Gemeinde anzeigt, muß er entscheiden, ob er das Gewerbe alleine oder gemeinsam mit anderen Unternehmern betreiben will.

Betreibt er sein Unternehmen alleine, kommen als Rechtsform in Betracht:

Einzelunternehmen
Ein-Mann-GmbH

Betreibt er sein Unternehmen gemeinsam mit anderen Personen, so kommen in Betracht:

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
offene Handelsgesellschaft (oHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Will der Unternehmer als GmbH tätig werden, so muş er bereits zur Gewerbeanzeige die notarielle Gründungsurkunde vorlegen.

Der Unternehmer muş sein Gewerbe grundsätzlich unter seinem persönlichem Vor- und Nachnamen betreiben. Will er eine davon abweichende Firmenbezeichnung verwenden, so kann er das nur, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.