Betreibt er sein Unternehmen alleine, kommen als Rechtsform in Betracht:
Betreibt er sein Unternehmen gemeinsam mit anderen Personen, so kommen in Betracht:
Will der Unternehmer als GmbH tätig werden, so muş er bereits zur Gewerbeanzeige
die notarielle Gründungsurkunde vorlegen.
Der Unternehmer muş sein Gewerbe grundsätzlich unter seinem persönlichem Vor- und Nachnamen betreiben. Will er eine davon abweichende Firmenbezeichnung verwenden, so kann er das nur, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.